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Bild zeigt, Ladevorgang von E-Auto
E-Auto Förderung 2026

Um den Umstieg auf nachhaltige Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver zu gestalten, unterstützt die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2026 den Erwerb neuer, elektrifizierter Fahrzeuge für private Käufer. Profitieren Sie von Förderbeträgen von bis zu 6.000 €* beim Kauf eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs oder Plug-in-Hybriden. Nachfolgend finden Sie sämtliche Informationen zu den Förderbedingungen sowie den notwendigen Voraussetzungen.

 

Jetzt Förderung berechnen

 

 

 

 

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Förderbedingungen &
Konditionen

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Fahrzeug ab dem 1. Januar 2026 erstmals zulassen. Die Antragstellung für die Förderung ist voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online möglich.

Gefördert werden folgende Antriebsarten:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV)
  • Batterieelektrische Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)

Für PHEV und REEV gilt: Die Fahrzeuge müssen entweder höchstens 60 g CO2 pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km nachweisen. Das zu versteuernde jährliche Haushalts-Einkommen darf maximal 80.000 € betragen. Bei bis zu zwei Kindern erhöht sich diese Einkommensgrenze um jeweils 5.000 € pro Kind auf maximal 90.000 €.

 

 

 

Jetzt auf Elektromobilität umsteigen

Nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 6.000?€ Zuschuss für Ihr neues E-Auto. Machen Sie den nächsten Schritt in eine nachhaltige Zukunft – informieren und beantragen Sie Ihre Förderung noch heute!

Jetzt informieren!

 

So viel Geld gibt es

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden.


 Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

WEITER ZUM BUNDESMINISTERIUM

 

Jetzt hier Ihre mögliche Förderung berechnen

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

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