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Sportauspuff - Polizeikontrolle

by Dr. Alexander Dünnes

Mit dem Sportauspuff in die Polizeikontrolle

 

 

In den Sommermonaten 2016 ging die Polizei, vor allem in Problemstädten wie Mannheim, Köln oder Berlin gegen Autofahrer mit zu lautem Sportauspuff vor. Kontrolliert wurde zumeist direkt in der Innenstadt. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zwischen Tuning und Lärmbelästigung. Denn wenn ein Sportwagen Freund seinen Wagen mit viel Mühe, Zeit und Geld umbaut, so wird er normal nicht an einem illegalen Rennen teilnehmen, oder viel zu schnell durch die Stadt fahren. Der Tuning Fan fährt eher langsamer als normal, denn er möchte, dass sein Auto gesehen wird. Dieser Tuning-Fahrer steht auch nicht im Mittelpunkt der Polizeikontrolle. Sondern der Sportwagen Fahrer mit zu lautem Sportauspuff, der vor allem in der Innenstadt zu schnell fährt und den Motor aufheulen lässt. Die Polizei reagiert nun mit Kontrolle und Sicherstellung/Beschlagnahme der Fahrzeuge.

 

Was darf die Polizei im Fall eines zu lauten Sportauspuffs?

 

 

Grundsätzlich hält sich verstärkt die Meinung, dass ein Polizist nur einen Mängelschein ausstellen darf, wenn der Sportauspuff zu laut ist. Wie laut ein Auto sein darf, steht im Fahrzeugschein. Zumeist sollten 77 dB nicht überschritten werden. Bei den Fahrzeugkontrollen in Köln drückte die Polizei zwei Augen zu und hob freiwillig die Toleranz auf 85 dB an. Denn als Toleranz sind normal plus 3 dB ausreichend.

Generell kann auch ein mit ABE gekaufter Sportauspuff illegal sein. Hierbei hilft es auch nichts einem Polizeibeamten klar zu machen, dass die Abgasanlage (AGA) legal sei, denn man läuft sofort Gefahr, dass der Wagen aus Beweissicherungsgründen beschlagnahmt wird. Und letztendlich ein Gutachter mit einem ordentlichen Messplatz über die Legalität des Sportauspuffs entscheidet. Kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass der Sportauspuff nicht legal ist, ist die Betriebserlaubnis des Autos erloschen.

 

Mein Auto hat einen eingetragenen Sportauspuff und wurde still gelegt?

 

Vor allem bei den Ford Mustang 5.0 Liter kommt es vor, dass Auspuffanlage mit ABE verkauft werden, diese jedoch deutlich zu laut sind. Oftmals verkauft mit 85 dB produzieren diese aber im Stand schon 95 dB. Zeigt das Messgerät der Polizei 10 dB zu viel an, wird der Wagen abgeschleppt. Selbst wenn der Sportauspuff mit Klappensteuerung eingetragen ist, bringt dies im Zweifel nichts. Man steht in der Bringschuld. Und es gilt einzig der Wert, der im Fahrzeugschein beim Standgeräusch steht. Egal ob der Sportauspuff eingetragen ist.

Grundsätzlich sollte man keinesfalls mit lautem Sportauspuff in der Innenstadt die Menschen noch auf sich aufmerksam machen. Denn Posing und übertriebenes Balzverhalten führt zu Anzeigen und die Polizei wird aktiv. Ferner herrscht auch bei der Polizei ein gewisser Druck und neue Polizeibeamte möchten sich beweisen. Deshalb sollte man nicht in der Innenstadt auf sich aufmerksam machen und im Falle einer Polizeikontrolle höflich bleiben. Eine mögliche Messung des Polizeibeamten per App oder Messmikro sollte keinesfalls belächelt oder klugscheißerisch beantwortet werden. Liegt nämlich eine Verdachtsbegründung vor, reicht dies durchaus aus. Anschließend wird das Auto abgeschleppt, ein Gutachten auf Kosten des Halters erstellt, Kosten für die Fahrzeugverbringung usw. kommen hinzu. Zusammen mit dem Bußgeld entsteht ein vierstelliger Betrag. Und ggf. muss später eine legale Abgasanlage montiert werden. Eine Verdachtsbegründung reicht also im Zweifel aus und wenn es nur das Gehör des Beamten ist. Wer nun meint, der Polizei mit Anwalt und Dienstaufsichtsbeschwerde zu drohen, holt sich nur unnötig Probleme ins Haus. Die Polizei sitzt am längeren Hebel und als Macker und Poser sammelt man damit keine Pluspunkte, außer in Flensburg. Zudem gibt es den bekannten Spruch: „Das schöne an Deutschland ist, es ist nie alles in Ordnung. Irgendwas gibt es immer“

 

Wann erlischt eine Betriebserlaubnis für den Sportwagen?

 

 

Ob zu lauter Sportauspuff, nicht eingetragene Pedalauflagen oder nicht eingetragene Scheinwerfer. Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Autos, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.” Dies kann z.B. bei Felgen, Spoiler oder Lichter der Fall sein.

 

Was sollte man bei einem zu lauten Sportauspuff machen?

 

Grundsätzlich besser ist es, bei einer illegalen AGA dies einzuräumen und zu hoffen, dass der Polizist einen Mängelschein erstellt und man noch nach Hause fahren darf. Die Chancen stehen deutlich besser bei Ehrlichkeit und Freundlichkeit. Der Polizist kann bei einer Verkehrskontrolle grundsätzlich aufgrund der polizeilichen Generalklausel die Weiterfahrt untersagen, sofern diese verhältnismäßig ist. Ist die Betriebserlaubnis erloschen, kann man zwar über Verhältnismäßigkeit vor Gericht diskutieren, jedoch geben zahlreiche Gerichte der Polizei Recht.

Liegt wegen einem viel zu lauten Auspuff eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor, wird im Regelfall die Weiterfahrt untersagt und dies nach einer gerichtlichen Überprüfung bestätigt. Die Polizei hat glücklicherweise eine Vielzahl von Möglichkeiten, die sie nutzen kann. Der nette Umgang mit dem arbeitenden Beamten erleichtert einiges.

 

Was für eine Strafe erhalte ich bei einem zu lauten Sportauspuff?

 

 

Eine erloschene Betriebserlaubnis wegen zu lautem Sportauspuff kostet keinen Punkt mehr, jedoch um die 120 Euro Bußgeld. Lesen Sie auch unseren Bericht über egoistische Sportwagenfahrer hier. 

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